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Impressum:

REMACO
Interpark Focus 21
A-6832 Röthis

Email: office@remaco.at
Tel. 05523/ 55700
Fax. 05523/ 55700 10
Öffnungszeiten: Mo- Do: 08.00 - 17.00h Fr: 08.00 – 12.00

unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

UID: ATU 64138409
Gerichtsstand Feldkirch
Geschäftsführer: Reinthaler Matthias
Webdesign: Reinthaler Matthias

Haftung für Inhalte
Obwohl wir uns um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte unserer Seiten bemühen, können wir hierfür keine Garantie übernehmen.
Nach § 7 Absatz 1 TDG sind wir als Dienstanbieter für eigene Inhalte auf unseren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
Eine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen besteht jedoch nicht (§§ 8-10 TDG). Sobald uns Rechtsverstöße bekannt werden, werden wir die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen. Eine dahingehende Haftung wird jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen übernommen.
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Urheberrecht
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
Quelle: anwalt-seiten.de

AGBs

 

 

1. Allgemeines

1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Montagebedingungen gelten für alle auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte mit unseren Kunden. Vom Kunden vorgesehene Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch uns wirksam.

1.2. Der Liefervertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme des Kundenauftrages zustande.

1.3. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit unseren Vertretern sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

1.4. Fragen, technische Unterstützungen und Änderungen mittels Telefonhotline sind, soweit mit dem Kunden keine andersweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, entsprechend den gültigen Hotline-Technikerstundensätzen gebührenpflichtig.

 

2. Lieferung
2.1. Die Angaben im Anbot einschließlich von Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben werden von uns annähernd eingehalten.
2.2. Unabhängig von der vereinbarten Frachtkostenregelung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben.
2.3. Wünscht ein Kunde einen besonderen Abnahmetest, so sind wir hierzu bereit, wenn der Kunde hierfür die Kosten trägt.
2.4. REMACO behält sich vor, unfrei gesandte Lieferungen abzulehnen.

3. Lieferfrist
3.1. Alle Liefertermine sind annähernd vereinbart. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernehmen wir nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsganges.
3.2. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse bei uns oder unserem Lieferanten, z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer oder Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzpflicht und ohne Nachlieferungspflicht einzustellen.
3.3. Allfällige Bewilligungen für die Installation oder den Betrieb unserer Waren hat der Kunde zu besorgen

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor.
4.2. Ist der Kunde gewerblicher Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu vereinigen. Seine zukünftige Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer tritt er hiermit an uns ab. Die Abtretung der Forderungen des Käufers an uns soll vorläufig eine stille sein, d.h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt, er ist aber nicht befugt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zur Einziehung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir sind in diesem Falle auch zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt.
4.3. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt von selbst, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder das Vorverfahren eingeleitet wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.0. Kauf: Ist der Kaufpreis einschließlich Montagepreis höher als EUR 8.000.- wird 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versandbereitschaft der wesentlichen Einrichtungen und den Rest unmittelbar nach Rechnungslegung, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
5.1. Unsere Preise basieren auf den bei Angebotserstellung bestehenden Umständen, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften. Ändern sich diese, so ändern sich entsprechend auch unsere Preise.
5.2. Die Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und spesenfrei zahlbar.

5.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprechen welcher Art immer ist ausgeschlossen, ausgenommen solche, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind.

5.4. Im Falle einer Steigerung des 3-Monats-Euribors um mehr als 3% gegenüber dem Stichtag bei Vertragsabschlusses oder bei einer Steigerung des Verbraucherpreisindex 2010 (VPI2010) um mehr als 8% gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusse während einer Vertragslaufzeit, behält sich REMACO das Recht vor, sämtliche Preis entsprechend anzupassen.

5.5. Bei Verträgen mit monatlichen Gebühren werden diese ab dem Tag der Inbetriebnahme des Systems verrechnet. Die Abrechnung des ersten Monatsentgelts erfolgt Tag genau aliquot und danach quartalsweise im Voraus. Die Rechnungen sind ohne Abzug nach Erhalt fällig.

6. Gewährleistung, Haftung

6.1. Für allenfalls auftretende Mängel der gelieferten Ware kommen wir nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung auf.

6.2. Wir haften für unseres eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen, für allfällige Aus- und Einbaukosten sowie für die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobenen Ansprüche übernehmen wir auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung. In jedem Fall ist unsere Haftung betraglich begrenzt auf den Wert des jeweiligen Auftrages des Kunden an uns.

7. Allgemeine Montagebedingungen

7.1. Sämtliche bereitgestellten und gelieferten Produkte werden, wenn nicht anders vereinbart, auf die kundeneigene Infrastruktur (Leitungsnetz, LAN, WAN, EDV- Systeme,…) installiert bzw. angebunden. Sollte im Zuge der Inbetriebnahme Arbeiten Ergänzungen nötig sein, so werden diese Leistungen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

7.2. Die Kosten für die Herstellung bzw. Ergänzung des erforderlichen Leitungsnetzes sowie Montagematerial (wie Dosen, Verteiler, etc.) sind nicht enthalten. Vorhandene Leitungen, Anschlußdosen und Verteilereinrichtungen werden, wenn möglich weiter verwendet.

7.3. In diesem Zusammenhang haben wir angenommen, dass Stemm-, Verputz-, Maler-, Tischler- und sonstige Professionistenarbeiten nicht von uns zu leisten sind und alle Arbeiten innerhalb unserer normalen Arbeitszeit in einem Zuge ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

7.4. In Montagepreisen ist eine halbstündige Kurzeinschulung enthalten. Einschulungen in AIMS werden nach Aufwand verrechnet

7.5. In Montagepreisen ist keine Einbindung in Datenbanken und sonstigen Applikationen enthalten. Der Anschluß von Türsprechstellen wird nach Aufwand verrechnet.

7.6. In Montagepreis ist nur eine Montage in der normalen Arbeitszeit enthalten (Werktags Mo-Do. von 8.00-17.00 Uhr und Werktags Fr von 8.00-12.00)

8.Geheimhaltung

8.1. REMACO und der Kunde verpflichten sich, vom anderen Vertragsteil erhaltene Informationen Dritten gegenüber nur soweit zu verwenden, als dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, ferner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragsteils zu achten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

9.Wartung und Versicherung

9.1. Bei Schäden oder nicht erfüllten Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt oder Ereignisse (wie Hochwasser, direkter/indirekter Blitzschlag bzw. Überspannungen, Sturm,…) zurückzuführen sind, hält sich REMACO schad- und klaglos und werden gesondert verrechnet. Für diese Fälle ist der Kunde verpflichtet eine geeignete Versicherung abzuschließen bzw. die Deckung bei bestehenden zu kontrollieren und diese gegebenenfalls anzupassen. Weiters ist der Kunde verpflichtet während der Vertragsdauer einer Überlassungsvereinbarung einen Wartungsvertrag bei einem dafür geeigneten Unternehmen so abzuschließen, sodass zumindest die Nutzung von Basisfunktionalitäten gewährleistet ist.

10. Technische Abnahme

10.1.Die Abnahme eines Projektes erfolgt entweder in Form einer von REMACO dem Kunden zur Verfügung gestellten Übernahmebestätigung oder automatisch 3 Monate nach der Inbetriebnahme, sofern vom Kunden keine Mängel in schriftlicher Form REMACO mitgeteilt wurden. Sollte die Inbetriebnahme an Einzelstandorten oder an mehreren Standorten zeitlich versetzt oder in Installationsschritten erfolgen, so beginnen sämtliche Fristen am Tag der letzten Inbetriebnahme bzw. Installation zur Fertigstellung des Projektes zu laufen.

11. Rechte und Pflichten

11.1.REMACO behält sich das Recht vor, sämtliche Rechte und Pflichten aus Verträgen gesamt oder einzelne Teile davon an dritte abzutreten.

12. Verschiedenes

12.1.Waren, die uns zur Reparatur, Verwahrung oder aus sonstigen Gründen übersandt werden, sind wir berechtigt freihändig zu veräußern, wenn der Kunde unserer zweimaligen Aufforderung mit eingeschriebenem Brief, die Ware abzuholen, nicht Folge leistet.

12.2.Als Gerichtsstand wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch vereinbart.

12.3.Alle Lieferverträge, die wir abschließen, sind aufgrund des österreichischen Rechts errichtet und behält sich REMACO das Recht vor, auf Vertragserfüllung zu bestehen.

12.4.Etwaige sofortige oder auch nachträgliche Rechtsgebühren gemäß Gebührengesetz in der jeweiligen Fassung sowie eventuelle Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit Verträgen stehen, trägt der Kunde.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1.Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich der Frage seines Zustandekommens, gilt österreichisches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen.

13.2.Gerichtsstand ist Feldkirch.

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